Erfolgreich verkauft: Baugrundstück mit Schwimmbiotop

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Beschreibung

Bauordnung der Gemeinde Eichgraben:

Der Flächenwidmungsplan

Seit November 2008 gibt es in Eichgraben für großvolumige Bauvorhaben eine Bausperre.
Ziel der Bausperre war es, durch geeignete Festlegungen im Flächenwidmungsplan den Charakter der Gemeinde zu erhalten.

Die von der Bausperre betroffenen Bereiche sind zum Teil mit Einfamilien- bzw. Zweifamilienhäusern mit einem verhältnismäßig großen Gartenanteil bebaut. Bei dieser Bebauung handelt es sich um eine historisch gewachsene Struktur in einer alten Kulturlandschaft mit hoher Wohn- und Lebensqualität.

Die unkontrollierte Errichtung von großvolumigen Bauten mit einer hohen Anzahl von Wohnungen in einem Gebäude (jedenfalls mehr als drei Wohnungen) war in der vorhandenen Struktur des Baulandes ohne entsprechende Planung und Koordinierung nicht mehr möglich.

Die bestehende Struktur ist im Zuge der Überarbeitung des örtlichen Raumordnungsprogrammes entsprechend untersucht und mit folgender Zielsetzung in Abstimmung gebracht worden:

bestehendes Bauland nützen,
Baulandreserven nicht forciert aktivieren,
Zentrum verstärken, verdichten,
Freiflächen für Schutzgebiete erhalten,
bestehende Grüninseln erhalten,
700 m2 Grenze für minimalste Größe eines bebaubaren Grundstücks beibehalten, sowie Begrenzung auf 2 Wohneinheiten je Grundstück,
Villencharakter des Ortes erhalten,
bestehende Infrastruktur vernünftig ausnützen

Für mehrgeschossige Bebauung verbleiben in der Marktgemeinde Eichgraben jene Bereiche die die Widmung Bauland- Wohngebiet mit der Wohndichteklasse b od. c haben und der Bereich mit der Widmung Bauland- Kerngebiet.

Einfriedungen:

Einfriedungen zum öffentlichen Gut und Parkanlagen dürfen höchstens 2 m hoch sein. Dies gilt auch für Zaunfelder mit Sockel. Unter Zaunfelder versteht man jene Teile der Einfriedung, die sich zwischen 2 Stehern befinden. Eine Einfriedung hat zumindest aus Stehern und Zaunfeldern zu bestehen. Zusätzlich kann ein Sockel errichtet werden, wobei die Sockelhöhe von 50 cm nicht überschritten werden darf, mit Ausnahme, dass es sich bei der Einfriedung gleichzeitig um eine Stützmauer handelt.
Mauern dürfen nicht errichtet werden. Unter den Begriff Mauern fallen alle Konstruktionen, die in geschlossener Form errichtet werden. Dies sind Lärmschutzwände, Plakatwände, geschlossene Holzwände oder Wände aus anderen Materialien, wie z.B. Glas, Gabionen oder ähnliches.

KFZ-Abstellplatz:

Bei der Neuerrichtung von Wohngebäuden und bei Zu- und Umbauarbeiten, wenn eine zusätzliche Wohneinheit errichtet wird, sind pro neuer Wohneinheit 2 Stellplätze auf eigenem Grund für Personenkraftwagen zu errichten.

Da im gesamten Bebauungsplan keine vorderen Baufluchtlinien festgelegt sind, soll bei künftigen Garagen und Nebengebäuden ein Abstand von der Straßenfluchtlinie von 3m festgelegt werden. Es soll damit erreicht werden, dass Autos bei Benützung der Garage nicht zur Gänze im Straßenraum stehen bleiben, und dass auf das Ortsbild Rücksicht genommen wird

Sonstige Angaben

Das Grundstück ist nicht erschlossen. Im Anlassfall ist eine Ergänzungsabgabe zur Aufschließungsabgabe für BK II in der Höhe von ca. € 4.000,00 zu entrichten.

Bei der Bebauung dieses Grundstückes ist jedenfalls ein geologisch/geotechnisches Gutachten (auf das Einreichprojekt bezogen) mit den Einreichunterlagen vorzulegen.

Berechnung der Aufschließungsabgabe

Die Aufschließungsabgabe wird berechnet als Produkt von Berechnungslänge, Bauklassenkoeffizient (BKK) und Einheitssatz.

Die Berechnungslänge ist die Quadratwurzel aus der Grundstücksfläche.

BKK bei Bauklasse 1 (ca. eingeschoßig - Gebäudehöhe bis 5 Meter) = 1,00
BKK bei Bauklasse 2 (ca. zweigeschoßig - Gebäudehöhe über 5 bis 8 Meter) = 1,25 BKK bei Bauklasse 3 (ca. dreigeschoßig - Gebäudehöhe über 8 bis 11 Meter) = 1,50

Der derzeit gültige Einheitssatz beläuft sich auf 600 Euro.

Beispiel: Die Quadratwurzel aus 700m2 (Berechnungslänge) mal 1,25 (Bauklasse) mal 470 Euro (Einheitssatz) ergibt 15.543,79 Euro.

Informationen von der Bürgerservice - Seite: http://www.st- poelten.gv.at/Content.Node/buergerservice/abgabenberechnung.php

Lageplan